Spendenabsetzbarkeit

Information Spendenabsetzbarkeit „NEU“

Sparen leicht gemacht!

Die Spendenabsetzbarkeit wurde mit 01.01.2017 neu geregelt.

Ihre Spenden werden von den Spendenorganisationen verpflichtend an Ihr Finanzamt übermittelt und erstmals automatisch in Ihre (Arbeitnehmer/innen) Veranlagung übernommen. Das heißt, Sie brauchen Ihren Spendenerlagschein nicht mehr aufzuheben und müssen sich nicht mehr um die Eintragung Ihrer Spenden in Ihre (Arbeitnehmer/innen) Veranlagung kümmern. Die von Ihnen geleisteten Beiträge werden automatisch in Ihrer Veranlagung berücksichtig.

Welche Spenden sind absetzbar?

Als Sonderausgaben abzugsfähig sind Spenden an – im Gesetz genannte – Forschungs- und Wirtschaftseinrichtungen (z. B. Universitäten), Museen, die Freiwilligen Feuerwehren, die Landesfeuerwehrverbände in ganz Österreich sowie auch Spenden an Vereine und Einrichtungen, wenn sie in der Liste der begünstigten Spendenempfänger eingetragen sind.

Der Verein Seite an Seite hat die Registierungsnummer SO 2433

Die aktuelle Liste dieser spendenbegünstigten Organisation finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen unter www.bmf.gv.at/spenden.

Wie funktioniert die automatische steuerliche Berücksichtigung?

Damit die Spendenbeträge automatisch in Ihrer (Arbeitnehmer/innen) Veranlagung berücksichtigt werden können, müssen Sie der Spendenorganisation Ihren Vor- und Zunamen sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Dabei ist es besonders wichtig, dass Sie Ihre Daten korrekt bekannt geben und insbesondere, dass die Schreibweise des Namens mit jener im Meldezettel übereinstimmt.

So können alle von Ihnen geleisteten Spenden automatisch übermittelt werden. Das Finanzamt berücksichtigt diese Beträge in Ihrer Veranlagung, Sie brauchen sie nicht mehr in Ihrer Steuererklärung einzutragen.

Die Datenübermittlung betrifft Spenden ab dem 01.01.2017. Die Organisationen müssen Sie bis Ende Februar des Folgejahres in einer Gesamtsumme an die Finanzverwaltung übermitteln.

Muss ich Angst haben, dass meine Daten nicht vertraut behandelt werden?

Nein. Die Datenübermittlung erfolgt in einer Weise, die nach dem derzeitigen Stand der Technik ein Maximum an Datensicherheit gewährleistet: Ihre Personendaten werden verschlüsselt und sind dann nur mehr vom zuständigen Finanzamt für die Steuerveranlagung verwertbar. Dies erfolgt entsprechend den strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben durch das so genannte verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen für Steuern und Abgaben (kurz: vbPK SA). Da nur die Finanzverwaltung die Möglichkeit besitzt, dieses Kennzeichen wieder zu entschlüsseln, können unbefugte Personen, Behörden oder Einrichtungen auf diese Informationen nicht zugreifen.

Was kann ich tun, wenn ich nicht möchte, dass meine Daten übermittelt werden?

Wenn Sie keine Datenübermittlung wollen, geben Sie Ihre Daten nicht bekannt. Bitte beachten Sie aber, dass Sie Ihre Spenden dann auch nicht in Ihrer (Arbeitnehmer/innen) Veranlagung absetzen können. Wenn Sie Ihre Daten schon bekannt gegeben haben, können Sie der betroffenen Organisation schriftlich jederzeit die weitere Übermittlung untersagen. Dann erfolgt ebenfalls keine steuerliche Berücksichtigung Ihrer Zahlungen.

Kann ich künftig nicht mehr anonym spenden?

Selbstverständlich können Sie das auch weiterhin. Sie verzichten dadurch jedoch auf die Möglichkeit, Ihre Spende als Sonderausgabe im Zuge Ihrer (Arbeitnehmer/innen) Veranlagung absetzen zu können.

Spenden Sie auf das Konto:

iban: AT58 1500 0006 6114 4568